I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern oder Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und
Lieferungen, die der Vermieter für den Kunden erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahmebestätigung des Mieters auf ein Angebot
des Vermieters zustande. Die Annahmebestätigung kann per Brief, E-Mail oder Fax
erfolgen. Die Annahme erfolgt auch durch Buchungen über eigene oder fremdbetriebene
Buchungswebseiten, auf denen das jeweilige Inserat gelistet ist. Vertragspartner sind der
Vermieter und der Kunde.
Alle Ansprüche gegen den Vermieter, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist unterliegen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn (§ 199 Abs. 1
BGB); Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Diese
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gemieteten Zimmer oder Wohnungen
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Zimmer- bzw. Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Der für die Zimmer- oder Wohnungsüberlassung sowie eventuelle weitere Leistungen
vereinbarte Betrag ist vor der Übergabe der Zimmer oder Wohnungen unbar nach
Rechnungsstellung zu zahlen. Ein Anspruch auf Überlassung der Zimmer oder Wohnungen
und eventueller weiterer Leistungen vor vollständiger Zahlung besteht nicht. Schecks,
Kredit- oder EC-Karten sowie Bargeld können nicht angenommen werden.
Der Vermieter ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,17 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Der Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Mieter nicht, die anteilige Miete zurückzufordern oder
einzubehalten. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist der Mieter verpflichtet, die
Miete nach Rechnungsstellung vor Beginn des neuen Monats zu entrichten. Bei
Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer ist die Miete entsprechend vor Beginn des
Verlängerungszeitraums zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete sowie des Entgelts für eventuelle weitere
Leistungen ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu räumen. Bei
Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Die vereinbarten Preise gelten pro Bett oder Person und Übernachtung.
Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von maximal
50 % der Miete und/oder der Kosten für eventuelle weitere Leistungen zu verlangen. Ziffer
III, 3 gilt entsprechend. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
IV. Nichtinanspruchnahme und Nichtbereitstellung der Zimmer/Wohnungen
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
unabhängig von der Vertragsdauer. Sollte der Vermieter die Zimmer oder Wohnungen nicht
bereitstellen, ist er verpflichtet, dem Mieter Schadensersatz zu leisten, nachdem ihm die
Möglichkeit eingeräumt wurde, adäquate Ersatzzimmer oder -wohnungen bereitzustellen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der
Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer
oder Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um die Zahlungspflicht des
Mieters möglichst gering zu halten. Der Mieter kann nachweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist.
V. Außerordentliches Rücktrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Gründe die
Vertragserfüllung unmöglich machen. - Ein Verstoß gegen Ziffer VIII dieser AGB durch den Mieter oder die Bewohner erfolgt.
- Wesentliche Tatsachen bezüglich der Bewohner oder des Zwecks der Anmietung falsch
oder irreführend angegeben wurden. - Beschädigungen der Zimmer oder Wohnungen oder des Gebäudes/Grundstücks über den
üblichen Gebrauch hinaus vorgenommen werden. - Anhaltende Störungen oder Gefährdungen des Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des
Ansehens des Vermieters vorliegen. - Unbefugt Dritten Übernachtungen gestattet werden oder
- Ein sonstiger vertragswidriger Gebrauch der Mietsache erfolgt.
Bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter besteht kein Anspruch des Mieters auf
Schadensersatz. Die gesetzlichen Gründe für eine außerordentliche Kündigung bleiben
unberührt.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmer- oder Wohnungsnummer. Die
im Angebot oder in der Bestätigung genannte Nummer dient lediglich zur Orientierung.
Die gemieteten Zimmer oder Wohnungen stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Übergabetages zur Verfügung. Ein früherer Zutritt ist nicht garantiert. Am Rückgabetag sind
die Zimmer oder Wohnungen spätestens um 10:00 Uhr in sauberem Zustand an den
Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Pauschale von 250,- € zzgl.
MwSt. erhoben werden. Bei über den üblichen Gebrauch hinausgehenden
Verschmutzungen kann eine pauschale Reinigungsgebühr von 500,- € zzgl. MwSt. in
Rechnung gestellt werden.
Alle Zimmer oder Wohnungen sind Nichtraucherzimmer/-wohnungen. Bei Verstoß gegen
das Rauchverbot wird ein Schadenersatz in Höhe von 1.000,- € erhoben. Vom Mieter
verursachte Schäden sind nach Rechnungsstellung unverzüglich zu begleichen.
VII. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen, insbesondere bei Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt.
Der Mieter haftet für alle von ihm oder den Bewohnern verursachten Schäden. Etwaige
Mängel sind dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Für vom Mieter
auf dem Grundstück abgestellte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird keine
Verwahrungshaftung übernommen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
VIII. Untervermietung, zweckfremde Nutzung
Die Untervermietung oder zweckfremde Nutzung der Zimmer oder Wohnungen bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Hierbei wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
IX. Sonstige Bestimmungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine verbindliche Hausordnung aufzustellen.
Haustiere sind nicht gestattet. Der Verlust eines Schlüssels wird pauschal mit 50,- € in
Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mülltrennung und -entsorgung selbst
vorzunehmen. Nicht ordnungsgemäß entsorgter Müll kann mit einer Gebühr von 50,- €
belegt werden.
Dem Vermieter und seinen Mitarbeitern ist jederzeit das Betreten der Zimmer oder
Wohnungen zur Durchführung von Reinigungen, Reparaturen oder zur Kontrolle gestattet.
X. Stornierung
Der Mieter kann den Vertrag nicht kostenfrei vor Anreise stornieren,
Bei Stornierungen werden 100 % der vereinbarten Miete als Stornokosten fällig.
XI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, der Bestätigung, der
Hausordnung oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vertragsgegenstandes. Ausschließlicher Gerichtsstand im
kaufmännischen Verkehr ist Lampertheim sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt
deutsches Recht.